Der Freiwillige Landtausch ist ein durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken geleitetes Verfahren. Es ist ein schnelles und einfaches Verfahren zur Verbesserung der Agrar- oder Waldstruktur. Es ist in den §§ 103 a-i des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) geregelt. Die Tauschpartner können sich beim Freiwilligen Landtausch eines zugelassenen Tauschhelfers bedienen.
Allgemeine Informationen zum Freiwilligen Landtausch im Wald
Informationsveranstaltung vom 18.09.2019 - Freiwilliger Landtausch in Uettingen